Die gemeinnützige Labdoo-Vereine in Deutschand und der Schweiz können rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Dokumente ausstellen, z.B.
- den unwiderruflichen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche erklären (Firmen, die IT spenden, müssten sonst Rückstellungen für mögliche Gewährleistung bilden) oder
- Bestätigungen für Geldzuwendungen oder Sachzuwendungen (Spendenquittungen) ausstellen.
Mehr auch auf https://www.labdoo.org/de/content/faq-forum#FAQ10. Da oft auch Fragen zu Compliance, Datensicherheit u.a. geklärt werden müssen, bindet rechtzeitig den Verein in die Abklärung ein.
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