[Bitte druckt diese Seite aus und legt sie eurer IT-Spende bei, wenn sie verschickt wird. So stellt ihr sicher, dass der Empfänger über seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser IT-Spende informiert ist. Zum Ausdrucken auf 'Printer-friendly version / Druckversion' am Ende der Seite klicken. Wenn möglich, beidseitig und ggf. je 2 Seiten auf eine A4-Seite drucken, um Papier und Druckkosten zu sparen. Ausserdem reicht es, je Lieferung einen Ausdruck dieses Dokumentes beizufügen, danke.]
Die u.a. Regeln gelten nur für Schulen und Projekte im In- und Ausland, nicht für Familien oder SchülerInnen.
Für Familien in Deutschland gelten die Regeln sinngemäß, z.B. sind von den Empfängern persönliche IT-Spenden zurückzugeben, wenn z.B. ein Schulbesuch, eine Ausbildung oder Studium endet, bei Ausreise aus Deutschland oder wenn der Rechner nicht mehr benötigt wird.
Wir freuen uns, dass wir zu ihrem Projekt mit IT-Spenden beitragen können und so Kindern und Jugendlichen die digitale Teilhabe zu ermöglichen. Die IT-Spende erhalten Sie “as it is”, ohne Gewährleistung, Garantie oder sonstige Ansprüche.
Es entsteht aber für Sie die folgenden Verpflichtungen, denen Sie mit Erhalt der IT-Spende zustimmen, basierend auf den den allgemeinen Labdoo-Grundsätzen:
(1) IT-Spenden von Labdoo sollen Schulen und Projekten den Zugang zu kostenloser Bildung ermöglichen. Die erhaltenen IT-Spenden werden ausschließlich für die von Ihnen im Antrag beschriebenen Zwecke der Kinder- und Jugendbildung eingesetzt. Sollte ein anderer Einsatz als geplant nötig werden, ist vorher per Mail an contact-D@Labdoo.org die Zustimmung von Labdoo.org einzuholen.
(1.1) Gespendete Gegenstände dürfen nur mit Genehmigung von Labdoo vom Schulgelände oder dem Projekt entfernt werden (z.B. dürfen Lehrer keine Laptops außerhalb der Schule mitnehmen). Wenn Labdoo feststellt, dass gespendete Gegenstände auf dem Schulgelände fehlen, wird eine Schule / ein Projekt von Labdoo ausgeschlossen, und Sie erhalten KEINE weiteren IT-Spenden.
(1.2) IT-Spenden erhalten u.a. Schulen, Waisenhäuser, private oder staatliche Initiativen, Kinder- oder Jugendprojekte, aber keine Einzelpersonen (Ausnahme Labdoo.org in Deutschland). Lerncomputer dürfen allerdings von einem Projekt an Einzelpersonen für die Dauer einer Ausbildung ausgeliehen werden, gehen aber dann wieder zurück den Antragsteller. Labdoo stellt auf Anfrage eine Mustervereinbarung zur Verfügung.
(2) Falls ein gespendeter Computer nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert teilen Sie dies unter Angabe der Labdoo-ID-Nr. des Gerätes per Mail an Labdoo-DACH@Labdoo.org mit. Bitte beschreiben Sie dabei auch das aufgetretene Problem. In folgenden Fällen ist immer eine Mitteilung zu versenden:
(2.1) im Fall eines irreparablen Defektes, um einen kostenlosen Austausch und die Entsorgung der IT-Spende sicher zu stellen.
(2.2) im Fall eines sonstigen Defekts oder einer sonstigen Statusänderung oder anderweitigen Verwendung.
(3) Nur für Schulen / Projekte: Schicken Sie bitte alle 12 Monate eine Liste mit einer Aufstellung und dem Status aller IT-Spenden, die Sie erhalten haben, per Mail an Labdoo-DACH@Labdoo.org.
(4) IT-Spenden von Labdoo erhalten Sie ausschließlich zum Zwecke der Kinder- und Jugendbildung. Mit Erhalt verpflichten Sie sich, die IT-Spenden nicht für kommerziellen Zwecke zu nutzen und keine Nutzungsentgelte zu verlangen.
Mit Annahme unserer IT-Spenden geben Sie ihr Einverständnis zur Einhaltung der o.a. Regeln. Danke für Ihr Engagement, um diese Welt zu einem besseren Ort zu machen.
Das Labdoo Team
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